Jochen
Nickel Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Flensburg für Bautenschutz |
Gutachtertätigkeit |
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Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Um Gerichten, Behörden und privaten Auftraggebern zuverlässige, qualifizierte, unabhängige und unparteiische Gutachter zur Verfügung zu stellen, können z.B. Industrie- u. Handelskammern oder Handwerkskammern Fachleute mit besonderer Sachkunde für diese Aufgabe öffentlich bestellen und vereidigen. Deren Tätigkeit umfaßt die Erstattung von Gutachten, Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schieds- gutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterliegt in seiner Tätigkeit der Aufsicht durch die bestellende Körperschaft, z.B. die Handwerkskammer Flensburg. Die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist vom Gesetz ge- schützt. Die Tätigkeit ist nicht auf den Bezirk der bestellenden Körperschaft beschränkt; die Tätigkeit kann bundesweit erfolgen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger legt einen Eid dahingehend ab, daß er seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllt und die von ihm erstellten Gutachten entsprechend und nach bestem Wissen und Gewissen erstat- tet. Er ist an die strikte Einhaltung einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht gebunden.
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